Etisso Total Unkrautfrei Ultra
Total-Unkrautvernichter gegen alle vorhandenen und schwer zu bekämpfenden Unkräuter und Gräser in Kernobst, Zierpflanzen, Rasen und Wege und Plätze mit Holzgewächsen.
- Schnelle Aufnahme durch die Unkräuter und Ungräser
- keine Bodenwirkung
Wirkstoff(e) 360 g/l Glyphosat
Zulassungsnummer BVL: GP 024142-00/027
Eigenschaften und Wirkungsweise
ETISSO® Total Unkraut-frei ULTRA ist ein nicht selektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstroms in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft.
Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
Gebrauchsanleitung
Anwendungszeitraum: Frühjahr bis Herbst
Dosierung für die Spritzanwendung Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen ab Pflanzjahr (Abdrift vermeiden)* 10 ml (1 Dosierkammer) in 1 l Wasser für max. 16 m² Vorbereitung zur Rasenneueinsaat, d. h. Altrasen und Unkräuter werden vernichtet 10 ml (1 Dosierkammer) in 1 l Wasser für max. 25 m² Kulturvorbereitung vor Neueinsaat von Zierpflanzen 10 ml (1 Dosierkammer) in 1 l Wasser für max. 10 m² Unter Kernobst, ab Pflanzjahr 10 ml (1 Dosierkammer) in 1 l Wasser für max. 20 m²
Nicht auf vorhandenen Rasenflächen verwenden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Streichverfahren: Einzelne Unkräuter können mit ETISSO® Total Unkraut-frei ULTRA mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. Dazu 30 ml ETISSO® Total Unkraut-frei ULTRA in 100 ml Wasser geben und Unkräuter bestreichen, wobei nicht die Blätter vorständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Etisso Total Unkrautfrei bekämpft gut:
Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Kettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Weißklee, Wiesenkerbel, Zaun- und Ackerwinde. Außerdem für die herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpft werden: Schachtelhalm, Salbeigamander, Giersch, Mauerpfeffer
Kennzeichnung:
N Umweltgefährlich
R-Sätze:
R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze:
S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff
Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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