Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus
- Wirkstoffe: 186,7 g/l Pelargonsäure, 30 g/l Wachstumsregulator
- Finalsan Unkrautfrei Plus mit wurzeltiefer Wirkung
- Die Wirkung tritt bereits innerhalb weniger Stunden ein
- Das Finalsan Unkrautfrei Plus wirkt wochenlang
- Es handelt sich um ein Total-Unkrautvernichter gegen Unkräuter und Gräser
- wirkt auch gegen Giersch, Ackerschachtelhalm, Moose und Algen
- bereits bei niedrigen Temperaturen wirksam
- sehr gut biologisch abbaubar, nicht bienengefährlich
Anwendung vom Finalsan Unkrautfrei Plus Konzentrat:
- 16,6 %ig, d.h. 100 ml Finalsan mit 500 ml Wasser mischen für 6 m² Unkrautfläche
- 1 Liter Finalsan® Konzentrat UnkrautFrei Plus reicht für bis zu 180 m²
- (Einzelpflanzenbehandlung)
- Unkräuter komplett benetzen, um eine optimaleWirkstoffaufnahme zu garantieren
Mit dem Finalsan Unkrautfrei Plus können Sie eine Vielzahl von Unkräutern und Ungräsern im Haus- und Kleingartenbereich erfolgreich bekämpfen.
Dieser Total-Unkrautvernichter wirkt sogar gegen Giersch, Ackerschachtelhalm und weitere schwer bekämpfbare Unkräuter. Der Erfolg ist bereits einige Stunden nach der Anwendung sichtbar, da mit dem Wirkstoff Pelargonsäure eine sehr schnelle Sofortwirkung einsetzt. Der zweite Wirkstoff bewirkt eine wurzeltiefe Wirkung und somit die erfolgreiche Unkrautbekämpfung.
Das Finalsan Unkrautfrei Plus ist auch bei niedrigen Temperaturen einsetzbar, wobei die Wirkung zwar verzögert einsetzt, aber auch genauso erfolgreich, wie bei höheren Temperaturen.
Sobald nach der Behandlung der Spritzbelag angetrocknet ist, kann die Fläche schon wieder von Mensch und Tier betreten werden.
Kennzeichnung:
keine
R-Sätze
R52 Schädlich für Wasserorganismen.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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