
Protect Home XPERT Permaclean Unkrautfrei 3x80 gr. für bis zu 1500 m²
- wurzeltiefe und anhaltende Wirkung
- hohe Wirkstoffkonzentration für große Reichweite
- staubfreies Granulat in praktischem Portionsbeutel
- nicht bienengefährlich (B4)
Gebrauchsanweisung
Zierpflanzenbau Ziergehölze - gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
- 3,2 g (1 Portionsbeutel) Permaclean Unkrautfrei in 2 l Wasser reichen für 20 m² bzw. 32 g in 5 l Wasser reichen für 200 m²,
- Anwendungszeitpunkt: Mai – Juni, ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm.
- Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ziergehölze (ausgenommen Douglasie und Lärche) - gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
- 3,2 g (1 Portionsbeutel) Permaclean Unkrautfrei in 2 l Wasser reichen für 20 m² bzw. 32 g in 5 l Wasser reichen für 200 m²,
- Anwendungszeitpunkt: September – November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums.
- Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
- Wirkstoff: 680 g/kg Glyphosat
- Zulassungsnummer: 025937-62
Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich, Xi Reizend
R-Sätze:
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
37 Reizt die Atmungsorgane.
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
23 Dampf/Aerosol nicht einatmen.
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff
Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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- Martina Forner-Kräcker, 31.05.2023Sehr schnelle Lieferung
- heinz joachim diecks, 04.05.2023Alles Super. Immer gerne wieder
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