Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten

 

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Ratron Gift-Linsen 500 G

Ratron® Gift-Linsen® Einzigartige Neuentwicklung zur nachhaltigen und effektiven Feld-, Erd- und Rötelmausbekämpfung in Linsen-Form.

Ratron Gift-Linsen  500 G

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Ausführungen

ArtNr.110010 ( € 19,90 / kg )
sofort lieferbar
€ 9,95*

Artikelbeschreibung

Ratron® Gift-Linsen®

Einzigartige Neuentwicklung zur nachhaltigen und effektiven Feld-, Erd- und Rötelmausbekämpfung in Linsen-Form.

3-fach höhere Ergiebigkeit gegenüber herkömmlichen Giftweizen-Produkten bei gleicher Aufwandmenge (5 Linsen pro Mäuseloch).

staubfrei, wasser- und schimmelresistent

Wirkstoff(e):
8,0 g/kg Zinkphoshid

ACHTUNG bitte vor Bestellung durchlesen:

 
Dieses Mittel unterliegt der Chemikalien-Verbotsverordnung. Unsachgemäße Handhabung kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen.

Sie bestätigen durch Ihren Kauf, dass Sie
   1. mindestens 18 Jahre alt sind,
   2. vor der Anwendung die Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise lesen werden,
   3. das Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanleitung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden,
   4. das Mittel nicht weiterveräußern werden, sofern Sie nicht im Besitz einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis sind.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind wir verpflichtet, uns zur Überprüfung Ihrer Volljährigkeit eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen zu lassen.
Im Anschluss an die Bestellung haben Sie mehrere Möglichkeiten, uns diese Kopie zu schicken. Bitte senden Sie uns die Ausweiskopie (Vor- und Rückseite) immer mit der Angabe Ihrer Kundennummer, damit wir diese schnellstmöglich zuordnen können.
Sie können uns die Kopie Ihres Ausweises per E-Mail, Fax oder Briefpost schicken.
Sollten Sie uns zu Ihrem Kundenkonto bereits einen Altersnachweis geschickt haben, brauchen Sie natürlich nichts weiter unternehmen.


Bitte beachten Sie, dass wir eine Bestellung, die diesen Artikel enthält, erst verschicken, wenn wir Ihre Volljährigkeit überprüft haben.

Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.

Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

  

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