Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten
* VOROX® Unkrautfrei Protekt verhindert das Auskeimen von Gräser- und Unkrautsamen (Bodenherbizid)
* Im Garten unter Hecken, Ziergehölzen und zwischen Bodendeckern
* Leicht auszubringen
* Schützt die zu behandelten Flächen für eine Saison
* Anwendung von November bis März
VOROX® Unkrautfrei Protekt ist ein Herbizid in Granulatform. Im Herbst und im Winter unter Hecken, Ziergehölzen oder zwischen Bodendeckern angewendet, verhindert es das Auflaufen von Gräsern und verschiedenen Unkräutern im nächsten Frühling und schützt die behandelten Flächen für eine Saison. Wirkung auf Unkräuter nach eigenen Erfahrungen: Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanzgras, Deutsches Weidelgras, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Gemeine Schafgabe, Honiggras-Arten, Quecke, Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten, Wiesenrispe, Vogel-Sternmiere, Weiß-Klee Ausreichend bekämpftbar: Brennnessel, Gemeines Kreuzkraut, Hahnenfuß, Kamille-Arten, Knaulgras, Schwingel, Spörgel Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig! Der im VOROX® Unkrautfrei Protekt enthaltene Wirkstoff Propyzamid wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Das Mittel ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze. VOROX® Unkrautfrei Protekt wird direkt aus der Streudose ausgebracht. Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. Eine besonders gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man - ähnlich wie beim Düngen - die Fläche mit der halbierten Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz). VOROX® Unkrautfrei Protekt lässt sich mit dem Siebeinsatz sowie mit der Öffnung ohne Sieb ohne Schwierigkeit gleichmäßig verteilen. Bei der Anwendung von VOROX® Unkrautfrei Protekt ist die Streudose waagerecht zu halten und das Produkt durch leichte, gleichmäßige Streubewegungen auszubringen. Aufwandmenge: 40 g/m² streuen, 1 Anwendung jährlich.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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