Pflanzenschutzmittel Dünger Schädlingsbekämpfung
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Gute Dauerwirkung Gute Rasenverträglichkeit Anwendung im Gieß- und Spritzverfahren Nicht bienengefährlich (B4)
Banvel M Rasenunkrautvernichter Klee Rasenunkraut
Artikel-Nr. 12677
Banvel M ist ein Gieß- u. Spritzmittel zur Bekämpfung von Klee und anderen Rasenunkräutern.
Für eine optimale Wirkung vom Banvel M sollte die Anwendung 4 - 6 Tage nach dem Rasenschnitt erfolgen. Dadurch
wird sichergestellt, dass die Unkräuter genügend Blattmasse gebildet haben und das Produkt gut
aufgenommen werden kann. Die Behandlung mit dem Rasenunkrautvernichter Banvel M möglichst bei Windstille auf einem trockenen Rasen
durchführen. Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden,
Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden
Beeten halten, ggf. Düse mit Spritzschirm verwenden.
Behandlungszeit so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt,
kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe vom Banvel M in die Unkräuter eindringen
können, sollte der nächste Rasenschnitt erst 8 - 10 Tage nach der Behandlung erfolgen. Bei starkem
Unkrautbefall kann die Behandlung nach 4 - 6 Wochen wiederholt werden.
Gießverfahren:
6 ml in 10 l Wasser für 10 m².
Spritzverfahren:
60 ml in 10 l Wasser für 100 m².
Wasserschutzgebietsauflage: keine
Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr bzw. bei
Spätsaaten frühestens nach dem 3. Schnitt im nächsten Jahr behandeln. Maximal 2 Anwendungen im
Abstand von 28 - 42 Tagen.
Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit heißer Sodalösung, Aktivkohle oder Waschmitteln
reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen.
Wartezeit: Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/ Mähgut nicht verfüttern.
Verträglichkeit:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da bei versehntlicher Benetzung Schäden möglich sind.
Wirkung auf Unkräuter:
Gut bekämpfbar: Acker-Winde, Ackerkranz-Distel (vor der Blüte), Ampfer-Arten, Gänse-Fingerkraut,
Gänseblümchen, Gemeines Hornkraut, Gemeiner Wasserdarm, Habichtskraut-Arten, Hahnenfuss-Arten,
Hirtentäschelkraut, Klee-Arten, Löwenzahn-Arten, Persicher Ehrenpreis, Schafgarbe, Violette Taubnessel,
Vogelmiere, Wegerich-Arten
Weniger gut bekämpfbar: Gemeine Braunelle, Gemeines Ferkelkraut, Gundermann, Kriechender
Günsel, Labkraut-Arten, Storchschnabel-Arten, Horn-Veilchen,
Nicht ausreichend bekämpfbar: Fadenförmiger Ehrenpreis, Giersch, Sparriges Kranzmoos
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
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