Pflanzenschutzmittel Dünger Schädlingsbekämpfung
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in / Neu in 2012
Natürliches Ködermittel gegen Nackt- und Gehäuseschnecken an allen Gemüse-, Obst- sowie Zierpflanzensorten.
Schneckenkorn Schneckenplage
Artikel-Nr. 60322
Wirkstoff:
Eisen-Ortho-Phosphat 16,2 g/kg
Bayer Schneckenkorn Biomol
Natürliches Ködermittel gegen Nackt- und Gehäuseschnecken an allen Gemüse-, Obst- sowie Zierpflanzensorten.
Produkteigenschaften:
• Natürlicher Wirkstoff
• Kein Ausschleimen der Schnecken
• Umweltverträglich: Schont Regenwürmer, Laufkäfer, Bienen und andere Nützlinge
• Schont Igel und Haustiere sowie Vögel
• Schnelle Anfangswirkung mit sofortigem Fraßstopp
• Attraktiver Dreifach-Köder durch Zugabe von Hefe, Weizen und Kartoffelflocken
• Leichte Köderaufnahme dank gebrochener Köderoberfläche
• Köder bleibt bei jeder Witterung attraktiv – kann auch bei Regen eingesetzt werden
• Saisonlanger Schutz – bis zu sechs Anwendungen im Jahr zugelassen
• Keine Wartezeit bis zur Ernte
Dosierung vom Schneckenkorn Biomol:
5 g/m2 = 220 Pellets (entspricht einem gehäuften Teelöffel)
Anwendung:
Produkt gleichmäßig und breit im gesamten Beet zwischen die Pflanzen streuen, damit die Schnecken schnell Köder finden und aufnehmen.
Am besten nachmittags oder abends anwenden, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen. Ist der Schneckenköder am folgenden Tag teilweise oder restlos aufgefressen, empfiehlt sich eine Nachbehandlung, da dies ein Zeichen für hohen Schneckenbefall ist. So werden auch neu hinzu kriechende Schnecken zuverlässig erfasst.
Wartezeit: keine
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Bienen werden nicht gefährdet (B3)
Zulassungs-Nr. 006455-00
Keine Gefahrensymbole