Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten
Wirkstoffe: 500 g/l MCPA
Herbizid gegen Ackerdiestel, Ackersenf, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen und Hafer, gegen Unkräuter auf Grünland, im Wein-, Obst- und Grassamenbau.
Festgesetzte Anwendungsgebiete
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale Zweikeimblättrige Unkräuter
Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste, Hafer Zweikeimblättrige Unkräuter
Rotklee (als Untersaat in Getreide) Zweikeimblättrige Unkräuter
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweizen, Wintergerste Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel
Sommergerste Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel
Gräser Zweikeimblättrige Unkräuter
Gräser Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel
Kernobst Ackerkratzdistel, Ackerwinde
Steinobst Ackerkratzdistel, Ackerwinde
Festgesetzte Anwendungsbestimmung
Abstandsauflagen: Keine Festsetzung
Wirkungsweise
Wuchsstoffe werden als Nachauflauf-Herbizide hauptsächlich über das Blatt aufgenommen. Esterformulierungen dringen durch die Kutikula schneller ein als Salzformulierungen. Salze mit Ammonium und Aminen als Kationen nehmen die Pflanzen besser auf als Salze mit Natrium und Kalium. Die Wirkstoffe gelangen über das Phloem auch in die Wurzeln ein. Phenoxycarbonsäuren sind künstliche Auxine, deren Konzentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Wirkungsspektrum
I. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale
Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackersenf, Gänsefuß-Arten, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a.
Weniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn, Ackerwinde, Hahnenfuß, Hellerkraut (Pfennigkraut), Kornblume, Mohn, Spörgel, Taubnessel u.a.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Ehrenpreis, Erdrauch, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Vogelmiere u.a.
II. Rotklee als Untersaat
Gut bekämpfbar (in BBCH 30-39): Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel
III. Grünland
Gut bekämpfbar: Binsen, Hahnenfuß, Klappertopf, Löwenzahn, Sumpfschachtelhalm, Wegerich, Wiesen-Storchschnabel
Weniger gut bekämpfbar: Ampfer, Disteln, Weinbergslauch
Nicht ausreichend bekämpfbar: Bärenklau, Brennnessel, Huflattich, Schafgarbe, Wiesenkerbel, Wiesenknöterich
Über die Wirksamkeit gegen andere Unkräuter liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor.
IV. Grassamenbau
Gegen die unter Getreide aufgeführten Unkräuter sowie gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel.
V. Weinbau
Gut bekämpfbar: Distel, Gänsedistel, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß, Hirtentäschel, Melde, Pfeilkresse, Schachtelhalm, Wegerich, Winde
Weniger gut bekämpfbar: Amarant, Bingelkraut, Franzosenkraut, Gundermann, Löwenzahn, Taubnessel, Weinbergslauch
Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Brennnessel, Giersch, Huflattich, Kreuzkraut, Vogelmiere, Wiesenkerbel sowie alle Gräser
VI. Obstbau
Kern- und Steinobst:
Gut bekämpfbar: Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Gänsedistel, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß, Wegerich, Winde
Weniger gut bekämpfbar: Amarant, Bingelkraut, Franzosenkraut, Gundermann, Löwenzahn, Schachtelhalm, Taubnessel
Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Brennnessel, Giersch, Huflattich, Kreuzkraut, Vogelmiere
Besondere Hinweise
Nur in Getreide, auf dem Grünland, im Weinbau, Obstbau, Grassamenbau und in Rotklee-Untersaaten anwenden.
Abtrift auf Nachbarkulturen vermeiden! Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von zweikeimblättrigen Kulturen frühestens 3 Wochen nach der letzten Spritzung.
Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsempfehlungen
I. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale
Im Frühjahr von BBCH 13–29. Zur Bekämpfung von Disteln den Spritztermin möglichst hinausschieben.
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Maximal 1 Anwendung
Anmerkungen:
Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u. a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist.
II. Rotklee als Untersaat
Rotklee-Untersaaten werden nicht nachhaltig geschädigt, wenn sie von Getreide und Unkraut dicht bedeckt sind und der Klee mindestens 3 Blätter hat.
(VV209) Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
Ackerdisteln
Zur gezielten Bekämpfung der Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel in Winterweizen, Wintergerste und Sommergerste den Behandlungstermin hinausschieben, bis diese Unkräuter eine Höhe von 15–20 cm erreicht haben. Das Getreide befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Regel im Stadium BBCH 30–39.
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Maximal 1 Anwendung
Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha
III. Grünland
Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter.
Aufwandmenge: 2,0 l/ha
Maximal 1 Anwendung.
Anmerkungen:
Die Behandlung ist im Frühjahr und Sommer möglich. Horstweise Spritzung schont wertvolle Kräuter und Kleearten. Die Bekämpfung des Duwocks (Sumpfschachtelhalm) erfolgt am besten, wenn die Wedel voll entfaltet sind (etwa Anfang Juni).
IV. Grassamenbau
Gegen die unter Getreide aufgeführten Unkräuter sowie gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel.
Unkräuter:
Anwendung nach dem Auflaufen vom 3-Blatt-Stadium bis Ende Bestockung der Gräser (BBCH 13-29
Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel:
Anwendung im Samenjahr im Nachauflaufverfahren Frühjahr vom Schoßbeginn der Gräser bis zum Sichtbarwerden der Samenstände (BBCH 30-39.
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Maximal 1 Anwendung.
Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha
V. Weinbau
Zur Frühjahrsanwendung ab Vegetationsbeginn der Reben bis zum Rebstadium 50, (BBCH, Erscheinen der Blütenanlage) oder zur Sommeranwendung ab Rebstadium 73, (BBCH, Beeren sind schrotkorngroß, Trauben beginnen sich abzusenken) bis zum Beginn der Fruchtreife, Rebstadium 81, (BBCH).
In der Sorte Dornfelder ist der Wuchsstoffeinsatz nicht vor Erbsengröße der Beeren möglich.
Zur Frühjahrs- oder Sommeranwendung
Aufwandmenge: 4,0 l/ha
Rückenspritze 40 ml/10 l Wasser für 100 m2
Maximal 1 Anwendung
Anmerkungen:
Die Behandlung kann ab 3. Standjahr der Reben erfolgen.
Die Spritzung sollte bei windstillem, bedecktem Wetter mit Temperaturen unter 25° C erfolgen. Bei sonniger Witterung ist die Behandlung in die späten Nachmittags- oder Abendstunden zu verlegen. Spritzzeitpunkt beachten! Nicht während der Rebblüte spritzen! Bei ganzflächiger Behandlung sind die Unkräuter mit mindestens 1000 l/ha Brühe tropfnass zu spritzen. Damit kein Spritznebel entsteht, ist mit niedrigem Druck und grober Düse großtropfig zu spritzen. Eine Benetzung der grünen Pflanzenteile der Reben sollte unter allen Umständen vermieden werden; die Bodentriebe sind möglichst vorher auszubrechen.
VI. Obstbau
Ab dem 1. Standjahr im Frühjahr bei ca. 10-20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der Obstblüte vornehmen. Bei Wiederaustrieb Behandlung nach 2-3 Monaten wiederholen. Vor der Spritzung sind vorhandene Wurzelschosser zu entfernen.
Aufwandmenge: 2,0 l/ha
Maximal 2 Anwendungen.
Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha
Für die Anwendung im Wein- und Obstbau folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
1. Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile treffen.
2. Das Mittel mit geringem Druck und groben Düsen großtropfig ausbringen.
Die Anwendung bei Temperaturen über 25 °C und windigem Wetter unterlassen.
An heißen und trockenen Tagen in den Abendstunden spritzen.
Verträglichkeit
U 46® M-Fluid ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Getreide- und Grasarten sowie in Rotklee-Untersaaten verträglich.
Wartezeit
Wiesen und Weiden (Gras und Heu): 28 Tage
Gras und Heu (Anwendung im Grassamenbau). 28 Tage
Keltertrauben (Sommeranwendung). 35 Tage
Wintergetreide, Sommergetreide, Rotklee-Untersaaten, Obstbau, Keltertrauben (Frühjahrsanwendung). Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F):
Dieser Artikel ist nur für Erwerbsgärtner oder Landwirte, bzw. nach dem Pflanzenschutzgesetz, sachkundige Personen.
Das Produkt ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen.
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