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MCPA-Dicamba Rasenunkraut-Vernichter 1 Liter

Wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Getreide, auf Wiesen und Weiden, auf Zier- und Sportrasen sowie auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen.

MCPA-Dicamba Rasenunkraut-Vernichter  1 Liter

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Ausführungen

ArtNr.6066 ( € 18,95 / Ltr. )
nicht lagernd, wird bestellt
€ 18,95*

Artikelbeschreibung

Banvel M / MCPA Dicamba

Inhalt: 1,0 Liter

Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat mit 30 g/l (2,6 % Gew.) Dicamba und 340 g/l (29,1 % Gew.) MCPA

Einsatzgebiet: Wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Getreide, auf Wiesen und Weiden, auf Zier- und Sportrasen sowie auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen.

Wirkungsweise: BANVEL M - MCPA/ Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und nur zu einem geringen Teil über die Wurzeln der Schadpflanzen aufgenommen. Die Wirkstoffe Dicamba und MCPA verteilen sich in der ganzen Pflanze und entfalten ihre Wirkung systemisch. Diese spezielle Eigenschaft ermöglicht den Einsatz auch gegen schwierig zu bekämpfende ausdauernde Unkräuter. Die Wirkung äußert sich in Wachstumsstillstand, übermäßiger Verzweigung und Absterben der Unkräuter. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Bis zum Eintreten der herbiziden Wirkung benötigen die Pflanzen mehrere Tage aktives Wachstum.

WICHTIGE HINWEISE: NW 600: Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer - insbesondere durch Regen oder Bewässerung - gegeben ist. In jedem Fall sind folgende Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei der Anwendung des Mittels einzuhalten: Ackerbau: 10m; Grünland: 10m; Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen: 10m; Zierpflanzenbau: 10m!

Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.

  

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