Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten

 

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Kerb Streugranulat mit Streuer 5 KG

Streumittel gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke, in Ziergehölzen ab 1. Standjahr

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Ausführungen

ArtNr.3022 ( € 7,99 / kg )
nicht lagernd, wird bestellt
€ 39,95*

Artikelbeschreibung

 Datenblatt

Kerb Streugranulator mit 5 kg Kerb Streugranulat

Der Granulator ist ein innovativer Handstreuer zur einfachen und gleichmäßigen Ausbringung des Bodenherbizides Kerb-Streugranulat. Bereits befüllt mit 5 kg Kerb-Streugranulat wird die Unkrautbekämpfung in Grünanlagen und Baumschulen durch seine praktische Handhabung wesentlich vereinfacht.

Streumittel gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, einschließlich
Quecke, in Ziergehölzen ab 1. Standjahr
Anwendung
Wirkungsweise
Kerb-Streugranulat wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen
Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird erst mit Beginn der Vegetation
sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung.
Kerb-Streugranulat ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze.
Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend.
Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der
Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Kerb-Streugranulat bei anhaltender
Trockenheit gestreut, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen
erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in
den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren
Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde
Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal
bekämpfbar.
In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles
Wetter - mittlere Temperatur unter ca. 10° C - sichert die Wirkung.

Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.

Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

  

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