Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten
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Herbizides, wasserlösliches Konzentrat
1 Liter Konzentrat für ca. 2.500 m²Fläche |
Nr. 005924-61 |
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Nichtkulturland
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ______________________________________________ 40 ml/100 m²
spritzen mit Abschirmung in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: ab Pflanzjahr während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster oder Platten versiegelt sind. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).
Obstbau
Kernobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________________________________________ 0,4 ml/m²
spritzen in 20 - 40 ml Wasser/m², Einsatzzeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Steinobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________________________________________ 0,4 ml/m²
spritzen in 20 - 40 ml Wasser/m², Einsatzzeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr bis Ende Mai. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Obstbau:
Glyfos Premium darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos Premium benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäumchen können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abtrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden.
Zierpflanzenbau
Rasen (Zierrasen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ______________________________________________ 32 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l Wasser/100 m² mit nachfolgendem Umbruch, Einsatzzeitpunkt: während der Vegetationsperiode, vor der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).
Ziergehölze
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter und Holzgewächse _________________________________________________ 24 ml/100 m²
spritzen mit Spritzschirm in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: Mai bis Juni, ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind.
Ziergehölze (ausgenommen: Lärche und Douglasie)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter und Holzgewächse _________________________________________________ 24 ml/100 m²
spritzen mit Spritzschirm in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind.
Zierpflanzen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ______________________________________________ 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l Wasser/100 m², Einsatzzeitpunkt: während der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).
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