Düngen - Pflanzenschutz - Schädlingsbekämpfung für Haus und Garten
Kenndaten: Herbizides, wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat
Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland,
auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und
Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.
Glyfos®
Nr. 4162-00
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Ackerbaukulturen
Unkräuter, Gemeine Quecke, Ausfallkulturen
Einkeimblättrige Unkräuter, Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps)
Zweikeimblättrige Unkräuter
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Getreide
Unkräuter, Ernteerleichterung, Sikkation (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Einkeimblättrige Unkräuter, Stilllegungsflächen, Kernobst, Steinobst
Zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen, Rasen, Nichtkulturland ohne
Holzgewächse, Wege und Plätze mit
Holzgewächsen, Baumschulgehölzpflanzen,
Gleisanlagen
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Wiesen, Weiden
Unkräuter, Gemeine Quecke, Ampferarten
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Weinrebe (ab 4. Standjahr)
Unkräuter (ausg. Acker-Winde)
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Nadelholz (ausg. Douglasie, Lärche),
Unkräuter, Holzgewächse Laubholz
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Nadelholz, Laubholz
Unkräuter, Holzgewächse
Adlerfarn Laub- und Nadelholz
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Das Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen. Die Anwendung ist nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten, insbesondere in Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, erlaubt. Bei Anwendung des Produktes in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie der Anwendung für andere wird verlangt, dass die Anwender über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM verfügen.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können: Sicherheitsdatenblatt
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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