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in / Pflanzenschutz / Unkrautbekämpfung
Vollsystemisches Totalherbizid gegen ein- und zweijährige Unkräuter im Garten, zwischen Zierpflanzen, unter Kernobst, auf Wegen und Plätzen mit Hochgewächsen und vor der Rasen- und Gartenneuanlage. Wetterfest nach 2 Stunden!
Vorox Unkrautfrei Direkt Glyphosat Totalherbizid
Artikel-Nr. 60245
Vollsystemisches Totalherbizid gegen ein- und zweijährige Unkräuter im Garten, zwischen Zierpflanzen, unter Kernobst, auf Wegen und Plätzen mit Hochgewächsen und vor der Rasen- und Gartenneuanlage. Compo Vorox Unkrautfrei direkt ist wetterfest nach 2 Stunden, für schnelles Nachpflanzen nach 2 Tagen, Vorox Unkrautfrei ist nicht bienengefährlich und gut bodenverträglich. Das neue Vorox Unkrautfrei Direkt von Compo räumt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter mit nur einer Anwendung schnell und sicher aus dem Weg. Dafür sorgt die neuartige Kombination des bewährten Wirkstoffs mit innovativen Hilfsstoffen der Syngenta Technologie.
Das neue Vorox Unkrautfrei Direkt benetzt die Oberfläche von Unkräutern optimal und stellt eine hervorragende Haftung auf den Blattoberflächen sicher. Dadurch ist sichergestellt, dass der Wirkstoff sehr schnell und vollständig in die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser eindringt, sich sehr gut im Pflanzengewebe verteilt und bis in die Wurzelspitzen vordringt. Ein Auskristallisieren des Wirkstoffs durch hartes Wasser gehört der Vergangenheit an.
Zur Kulturvorbereitung, bspw. bei Rasenneuanlage, können Sie bereits nach wenigen Tagen den Rasen neu aussäen, bzw. neue Bepflanzungen durchführen. Das Vorox Unkrautfrei Direkt ist biologisch abbaubar.
250 ml Konzentrat reicht für ca. 500 m²
Wirkstoff:
Glyphosat 360 g/l
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff
Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.