Anwendungsfertige Flüssigkeit zur Bekämpfung von Ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern, Algen und Moosen im Freiland (Haus- und Kleingartenbereich)
VOROX Unkrautfrei Express AF
WIRKSTOFF: PELARGONSÄURE
- Ohne Glyphosat, mit einem Wirkstoff, wie er auch in der Natur vorkommt
- Expresswirkung, schon nach 1-3 Stunden sichtbar
- Auch bei niedrigen Temperaturen voll wirksam
- Kinder und Haustiere können nach Antrocknen des Belags wieder in den Garten
- Nicht bienengefährlich
Zur Kulturvorbereitung (vor dem Pflanzen oder Säen) | Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn) Aufwandmengen/ Bedingungen: 100 ml für 1 m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 1, für die Kultur je Jahr 3. |
Zwischen/ unter den Kultupflanzen | Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) Aufwandmengen/ Bedingungen: 100 ml für 1 m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 2, für die Kultur je Jahr 3. Im Abstand von 21 - 60 Tagen (Algen und Moose: 30 - 60 Tage). |
WARTEZEITEN
Neupflanzen oder Säen nach Anwendung: Flächen, die behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen.
Für Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich. (F)
Für Zierpflanzen, Ziergehölze und Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N)
Wirkstoff | Pelargonsäure 30,99 g/l (3,11 Gew.-%) |
Zulassungsnummer Deutschland | 007508-61 |
Kennzeichnung:
GSH07 Verursacht schwere Augenreizungen
R-Sätze
keine
S-Sätze
keine
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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