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Compo Vorox Unkrautfrei Direkt
Vollsystemisches Totalherbizid gegen ein- und zweijährige Unkräuter im Garten, zwischen Zierpflanzen, unter Kernobst, auf Wegen und Plätzen mit Hochgewächsen und vor der Rasen- und Gartenneuanlage. Compo Vorox Unkrautfrei direkt ist wetterfest nach 2 Stunden, für schnelles Nachpflanzen nach 2 Tagen, Vorox Unkrautfrei ist nicht bienengefährlich und gut bodenverträglich. Das neue Vorox Unkrautfrei Direkt von Compo räumt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter mit nur einer Anwendung schnell und sicher aus dem Weg. Dafür sorgt die neuartige Kombination des bewährten Wirkstoffs mit innovativen Hilfsstoffen der Syngenta Technologie.
Das neue Vorox Unkrautfrei Direkt benetzt die Oberfläche von Unkräutern optimal und stellt eine hervorragende Haftung auf den Blattoberflächen sicher. Dadurch ist sichergestellt, dass der Wirkstoff sehr schnell und vollständig in die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser eindringt, sich sehr gut im Pflanzengewebe verteilt und bis in die Wurzelspitzen vordringt. Ein Auskristallisieren des Wirkstoffs durch hartes Wasser gehört der Vergangenheit an.
Zur Kulturvorbereitung, bspw. bei Rasenneuanlage, können Sie bereits nach wenigen Tagen den Rasen neu aussäen, bzw. neue Bepflanzungen durchführen. Das Vorox Unkrautfrei Direkt ist biologisch abbaubar.
Vorox Unkrautfrei Direkt
250 ml Konzentrat reicht für ca. 500 m²
Produkt-Typ: systemisches Herbizid, flüssig
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat
Kennzeichnung: N, umweltgefährlich
Zulassungsnummer: 005079-63
Österr. Pfl. Reg.-Nr.: 901266
Gebrauchsanweisung
VOROX Unkrautfrei Direkt wird mit Wasser verdünnt und gleichmäßig auf die zu bekämpfenden Unkräuter gespritzt. Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie am selben Tag gebraucht wird. Die Behandlung kann vom Frühjahr bis Herbst erfolgen, wenn die zu bekämpfenden Pflanzen genug aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben. Je besser die Wachstumsbedingungen sind, umso schneller stellt sich die Wirkung ein. Optimal sind Temperaturen zwischen 15 ° und 25 °C. Der Einsatz kann aber auch bei kühleren Temperaturen erfolgen, jedoch ist dann mit Wirkungsverzögerungen zu rechnen. In der Regel dauert es 7 - 14 Tage bis die Unkräuter welken, vergilben und vollständig verbräunen. Eine witterungsbedingt verlangsamte Wirkung hat auf die Nachhaltigkeit keinen Einfluss. Eine Bodenbearbeitung sollte erst erfolgen, sobald ersten Welkeerscheinungen sichtbar sind. Anwendung gegen Giersch: Eine sichtbare Wirkung tritt nach etwa 7-10 Tagen ein. Damit sich der Wirkstoff gut in den Wurzelausläufern verteilen kann, sollte der Umbruch der Fläche erst nach dem vollkommenen Verbräunen der oberirdischen Pflanzenteile (ca. 3-4 Wochen nach der Behandlung) erfolgen.
Dosieranleitung
Zur Kulturvorbereitung vor Neueinsaat/ Neupflanzung von Zierpflanzen |
5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m²
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Unter Ziergehölzen (ab Pflanzjahr) |
5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m²
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Unter Kernobst (ab Pflanzjahr) |
5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m²
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Vorbereitung zur Rasen-Neueinsaat (vor Umbruch) |
50 ml in 2 bis 4 l Wasser auf 100 m²
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Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr) |
5 ml in 1 l Wasser auf 10 m²
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Kennzeichnung:
N Umweltgefährlich

S-Sätze
S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für die Anwendung auf Nichtkulturland kann im Ausnahmefall eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst) erteilt werden. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff
Glyphosat für eine Anwendung auf Nichtkulturland erfolgt nur bei Vorlage der behördlichen Ausnahmegenehmigung.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
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