WIRKSTOFF: MCPA + MECOPROP-P + DICAMBA + 2,4-D
- Effektives Mittel zur wurzeltiefen Behandlung von Unkraut im Rasen
- Auch gegen schwer bekämpfbare Rasenunkräuter wirksam wie Gundermann, Ehrenpreis, Löwenzahl
- Kombination aus 4 Wirkstoffen bekämpft auch schwer bekämpfbare Unkräuter bis tief in die Wurzel ohne den Rasen zu schädigen
- Anwendung zum Spritzen und Gießen
- Anwendung auch an blühenden Unkräutern möglich, nicht bienengefährlich
COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro bekämpft wirkungsvoll breitblättrige Unkräuter im Rasen. Durch die Kombination von 4 Wirkstoffen wirkt das Konzentrat gegen 37 Unkräuter, wie u.a. Gundermann, Ehrenpreis, Löwenzahn und Sauerklee. Die Wirkung tritt über das Blatt bis tief in die Wurzeln ein, wodurch auch schwer bekämpfbare Unkräuter vernichtet werden ohne den Rasen zu schädigen. COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro kann auch an blühenden Unkräuter angewendet werden, es ist nicht bienengefährlich. Der Unkrautvernichter kann zum Spritzen oder Gießen angewendet werden.
Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich
Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel
Nicht (ausreichend) bekämpfbar: Gräser, Moose
ANWENDUNGSEMPFEHLUNG
COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen.
Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen. Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.
Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden. Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
AUFWANDSMENGE
Spritzen: 50 ml in 5 l Wasser geben und auf 50 m2 verteilen. Spritzschirm verwenden.
Gießen: 10 ml in 10 l Wasser geben und auf 10 m2 mit feiner Gießbrause verteilen.
Nach der Anwendung säubern Sie die Spritze oder Gießkanne mit einer Spülmittellösung oder reinigen sie mehrfach mit Wasser. Die Spülflüssigkeit kann auf den Rasen geschüttet werden und darf nicht in die Kanalisation fließen. Der Rasen sollte frühestens nach 5 Tagen geschnitten werden. Das Mähgut darf nicht an Tiere verfüttert werden.
ANWENDUNGSGEBIETE
gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen (nicht im Aussaatjahr)
ANWENDUNGSZEITRAUM
Spritzbehandlung: Frühjahr bis Herbst. Gießbehandlung:Während der Vegetationsperiode (April bis September) (ab Temperaturen über 15 °C) während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.
Zulassungsnummer 005747-66
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten
Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Kennzeichnung:
Xi Reizend
R-Sätze
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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